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15.05.2026
15.05.2026
26350 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Meta (Facebook und Instagram) darf zunächst weiterhin Kundendaten für das KI-Training nutzen

13.08.2025Der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 12.08.2025 den Antrag einer niederländischen Verbraucher­schutzstiftung gegen Meta Platforms Ireland Limited (Meta) auf Untersagung der Nutzung bestimmter Kundendaten von Facebook und Instagram für KI-Lernzwecke wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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