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28.04.2024
28.04.2024
21592 Bundesarbeitsgericht

Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp Chatgruppe möglich

25.08.2023Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeits­verhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeits­erwartung berufen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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