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27.04.2024
27.04.2024
20436 Amtsgericht Ludwigsburg

Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden

31.03.2023Hat eine Wohnung mehrere Miete, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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