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28.04.2024
28.04.2024
20486 Landgericht Frankfurt am Main

Zulässigkeit der Installation einer Solaranlage auf Garagendach bei fehlender optischer Beeinträchtigung

14.04.2023Ein Wohnungseigentümer kann auf dem Dach seiner Garage eine Solaranlage errichten, wenn dadurch der Gesamteindruck der Anlage nicht erheblich optisch verändert wird. In diesem Fall liegt keine Benachteiligung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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