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08.05.2025
08.05.2025
25815 Amtsgericht München

Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis

07.05.2025Betonsockel in einer Tiefgarage sind kein überraschendes Hindernis. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor. Eine Autofahrerin, die mit der Beifahrertür gegen einen Betonsockel gefahren war, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Verkehrssi­cherungspflicht sei nicht verletzt worden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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