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28.04.2024
28.04.2024
22682 Amtsgericht München

Verpasste Gepäckaufgabe durch die Reisenden führt nicht zur Kündigung des Reisevertrages

23.01.2024Das Amtsgericht München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises für eine Pauschalreise in Höhe von 3.998 Euro ab. Die Nichtbeförderung des Reisegepäcks führt bei verpasster Gepäckaufgabe nicht zur Kündigung des Reisevertrages auf Grund eines Reisemangels.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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