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27.04.2024
27.04.2024
22663 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung

19.01.2024Mobilfunkanbieter hat an Verbraucher:innen nach Kündigung des geschlossenen Mobilfunkvertrages ein Anschreiben versendet, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Ein solches Schreiben ist unzulässig, wenn mit dem Schreiben der Angeschriebene zur Kontaktaufnahme bewegt werden soll, obwohl es keine klärungsbedürftigen offenen Fragen gab. Das hat das Schleswig-Holsteinische OberlandesgerichtWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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