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06.05.2024
06.05.2024
12233 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main zur Herkunftsangabe von Schaumwein

22.09.2020Schaumwein aus in Italien geernteten und zu Wein verarbeiteten Trauben darf als Produkt aus Italien beworben werden, auch wenn die zweite Gärung und damit verbundene Verarbeitung des Grundweins zu Schaumwein in Spanien erfolgt. Die in der EU geforderte Herkunftsangabe knüpft entweder an das Land an, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet werden, oder aber das Land, in dem die zweite Gärung zu Schaumwein erfolgt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden und die Beschwerde eines Weinherstellers zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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