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29.04.2024
29.04.2024
17934 Verwaltungsgericht Mainz

Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden

23.02.2022Einer schwerbehinderten Bewerberin, der die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht evident fehlt, ist in der Regel eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz zu zahlen, wenn sie nicht zu einem Vor­stellungs­gespräch eingeladen worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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