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28.04.2024
28.04.2024
22628 Landgericht Frankfurt am Main

Trotz Nichtvorliegens einer Pauschalreise können Vertragsparteien Geltung des Pauschalreiserechts vereinbaren

12.01.2024Auch wenn die Voraussetzungen für eine Pauschalreise nicht vorliegen, können die Vertragsparteien die Geltung des Pauschalreiserechts (§§ 651 ff. BGB) vereinbaren. In diesem Fall liegt eine sogenannte gewillkürte Pauschalreise vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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