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19.03.2026
19.03.2026
27882 Bundesgerichtshof

Versicherung darf bei Kündigung einer Lebensversicherung eine kapitalmarkt­abhängige Stornogebühr erheben

19.03.2026Der unter anderem für das Versicherungs­vertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Versicherungs­bedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarkt­abhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenver­sicherungs­verträgen nicht gegen das in § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG enthaltene Erfordernis der Bezifferung verstoßen und nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sind.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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