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17.07.2025
17.07.2025
26201 Landgericht Frankfurt am Main

Rücktritt von Pauschalreise wegen Überschwemmungen in Italien

17.07.2025Ein Pauschalreisender kann von seinem Reisevertrag jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Im Gegenzug hat der Reiseveranstalter dann in der Regel einen Anspruch auf Entschädigung. Der Reisende muss aber keine Rücktritts­entschädigung zahlen, wenn am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Einen solchen Umstand stellten die extremen Regenfälle und massiven Überschwemmungen im Mai 2024 in Norditalien dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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