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15.07.2025
15.07.2025
26186 Amtsgericht München

Reisepreisminderung in Höhe von 45 % wegen behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere

15.07.2025Wer in seinem Urlaub durch nachtaktive Nagetiere, die an der Wand nagen und kratzen, um seinen Schlaf gebracht wird, kann für diese Lärmbelästigung eine Reisepreisminderung von 45 % bekommen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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