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31.10.2025
31.10.2025
27285 Europäischer Gerichtshof

Pauschalurlauber können bei schwerwiegenden Mängeln der Pauschalreise volle Erstattung des Reisepreises verlangen

31.10.2025Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags über eine Pauschalreise kann dem Reisenden eine volle Erstattung zustehen, selbst wenn ihm bestimmte Leistungen erbracht wurden. Dies ist der Fall, wenn die mangelhafte Erbringung von Reiseleistungen so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird, und die Reise für den Reisenden nicht mehr von Interesse ist. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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