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28.04.2024
28.04.2024
19233 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Tätowierte Schusswaffen mit Schlagring in nicht sichtbaren Bereich steht Einstellung einer Polizeibewerberin nicht entgegen

31.08.2022Hat eine Polizeibewerberin eine in bekleideten Zustand nicht sichtbare Tätowierung, die Schusswaffen mit Schlagring zeigt, steht dies nicht zwingend einer Einstellung entgegen. Die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls kann gegen die fehlende charakterliche Eignung der Bewerberin sprechen. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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