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28.04.2024
28.04.2024
22501 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Versuchter Versicherungsbetrug begründet nicht zwingend Entlassung eines Polizeibeamten bei Vorliegen von Milderungsgründen

08.12.2023Ein versuchter Versicherungsbetrug begründet nicht zwingend eine Entlassung aus dem Polizeidienst, wenn Milderungsgründe vorliegen. Solche können darin liegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelt, der Polizeibeamte Reue zeigt und sich seine Lebensumstände mit Hilfe einer Therapie geändert haben. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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