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27.04.2024
27.04.2024
22515 Verwaltungsgericht Ansbach

Bei Unterbrechung des Reinigungsvorgangs muss Waffe wieder ordnungsgemäß verschlossen werden

13.12.2023Wird ein Waffenbesitzer durch das Klingeln an der Haustür beim Reinigungsvorgang unterbrochen, so muss er die Waffe wieder ordnungsgemäß wegschließen. Eine Lagerung in einem Aluminiumkoffer ist ebenso unzulässig, wie die Lagerung in einer mit einem einfachen Vorhängeschloss versehenen Holzkiste. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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