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09.08.2025
09.08.2025
26331 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bleibt trotz Widerruf bestehen

08.08.2025Steuervorteil auch bei Widerruf und Nießbrauchs­besteuerung gesichert Wenn Unternehmensanteile verschenkt und später wieder zurückgeholt werden, droht oft das Aus für steuerliche Vergünstigungen. Doch muss die Verschonung nach § 13a ErbStG in solchen Fällen wirklich entfallen? Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt: Auch bei einem Widerruf der Schenkung und einer Besteuerung der Nutzungen nach § 29 Abs. […]Der Beitrag Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bleibt trotz Widerruf bestehen erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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