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01.05.2024
01.05.2024
23599 Verwaltungsgericht Aachen

Hautkrebs-Erkrankung eines Polizisten keine Berufskrankheit

18.04.2024Ein ehemaliger Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit infolge früher wahrgenommener Tätigkeiten u.a. im Streifendienst. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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