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20.01.2026
20.01.2026
27635 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters ist Berufskrankheit

20.01.2026Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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