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06.05.2024
06.05.2024
18151 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Vertrieb nachgeahmter „Plastikuhren“ trotz abweichender Kennzeichnung

25.03.2022Der Vertrieb einer nachgeahmten „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Es kann zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung kommen, wenn dem Verkehr bekannt ist, dass etwa für Mode- und Sport­artikel­hersteller Uhren in Lizenz hergestellt werden und Kooperationen mit Künstlern im Uhrenmarkt nicht unüblich sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beklagte verurteilt, den Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren zu unterlassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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