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03.05.2024
03.05.2024
14021 Landgericht Düsseldorf

Apotheken dürfen nicht auf die Eigenbeteiligung der Anspruchs­berechtigten in Höhe von zwei Euro bei der Abgabe von FFP2-Masken verzichten

12.02.2021Das Landgerichts Düsseldorf einer Apotheke untersagt, bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung damit zu werben, dass sie, die Apotheke, die Eigenbeteiligung von zwei Euro für die Anspruchs­berechtigten trägt. Das Urteil hält den einstweiligen Verfügungsbeschluss aufrecht, mit dem das Gericht der Apotheke schon am 15.01.2021 die Werbung untersagt hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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