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27.04.2024
27.04.2024
22819 Landgericht Hannover

Corona-Infektion an sich keine "schwere Erkrankung"

09.02.2024Eine Corona-Infektion stellt für sich genommen noch keine "schwere Erkrankung" im Sinne der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen für die Reise­rücktritts­versicherung dar. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht allein bei einer Infektion daher nicht. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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