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02.05.2024
02.05.2024
19480 Oberverwaltungsgericht Münster

Nichtselbsttätige Waagen für den Einzelhandel können ohne eigenes Display vertrieben werden

07.10.2022Nach den maßgeblichen unionsrechtlichen Regelungen können sogenannte nichtselbsttätige Waagen, mit denen in vielen Supermärkten das Wiegen von Obst und Gemüse an der Kasse ermöglicht wird, auch ohne eigenes Display mit der CE-Kennzeichnung versehen und als vollständige Waagen in Verkehr gebracht werden. Zudem kann es genügen, die messtechnischen Werte zur Höchstlast, Mindestlast und zum Eichwert ausschließlich im Display anzuzeigen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht bezogen auf zwei marktaufsichts­rechtliche Ordnungsverfügungen des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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