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28.04.2024
28.04.2024
12640 Landgericht Würzburg

Kostenlose Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen behördlich angeordneter Schließung eines Fitnessstudios aufgrund Corona stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung dar

19.11.2020Die Meinung einer Fitness­studio­betreiberin, sie könne die Vertragslaufzeit wegen der behördlich angeordneten Schließung aufgrund der Corona-Pandemie kostenlos verlängern, stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung dar. Eine Verbraucherzentrale kann daher nicht auf Unterlassung klagen. Dies hat das Landgericht Würzburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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