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02.05.2024
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11340 Oberlandesgericht Braunschweig

Influencer müssen Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen

03.06.2020Eine Influencerin darf im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Auftritt keine Bilder von sich einstellen, auf denen sie Waren präsentiert und auf die Accounts der Hersteller verlinkt, ohne dies als Werbung kenntlich zu machen. Das hat das Oberlandesgerichts Braunschweig entschieden (2 U 78/19).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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