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27.04.2024
27.04.2024
22556 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Vermittlerin von ärztlichen Behandlungs­leistungen unterfällt nicht Regelungen der GOÄ und darf Rabatte anbieten

21.12.2023Die Vermittlerin von ärztlichen Behandlungs­leistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis darf für ihre Tätigkeit mit einem Rabatt von 20 % werben, wenn sie diesen Rabatt selbst trägt und die von ihr vermittelten Ärzten vollständig auf Basis der GOÄ honoriert werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hob mit Entscheidung eine auf Unterlassung gerichtete Eilentscheidung des Landgerichts auf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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