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14.11.2024
14.11.2024
24765 Oberlandesgericht Hamm

Keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Unterspritzung mit Hyaluronsäure

15.10.2024Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Unternehmen auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verboten, für die von ihm angebotenen Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Teilen des Gesichts durch Unterspritzen mit Hyaluron im Internet oder in den sozialen Medien mit sogenannten Vorher-Nachher-Bildern zu werben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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