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27.04.2024
27.04.2024
23362 Amtsgericht Hamburg

Unzulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zwecks Einholung eines Gutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete

01.03.2024Zur Begründung eines Miet­erhöhungs­verlangens kann kein selbständiges Beweisverfahren zwecks Einholung eines Sach­verständigen­gutachtens zur Klärung der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeleitet werden. Die Pflicht zur Miet­erhöhungs­begründung obliegt dem Vermieter und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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