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30.04.2024
30.04.2024
23542 Amtsgericht Koblenz

Keine gesonderte Mieterhöhung bei einheitlichem Mietvertrag über Wohnung und Tief­garagen­stell­platz

05.04.2024Besteht über eine Wohnung und ein Tief­garagen­stell­platz ein einheitlicher Mietvertrag, so ist eine gesonderte Mieterhöhung unzulässig. Die Mieterhöhung kann nur für das Mietverhältnis insgesamt verlangt werden. Dass im Mietvertrag die Mietanteile gesondert ausgewiesen sind, ist dabei unbeachtlich. Dies hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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