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27.01.2026
27.01.2026
27657 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

BGH: Mietspiegel genügt regelmäßig – kein Automatismus für Sachverstän­digengutachten

27.01.2026Mietspiegel als Erkenntnisquelle – nicht nur SchätzgrundlageBesonders relevant ist die Klarstellung des BGH, dass ein Mietspiegel keine bloße Schätzgrundlage nach § 287 ZPO darstellt. Vielmehr kann er – abhängig von seiner Qualität – eine vollwertige Erkenntnisquelle für die richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO sein. Der BGH führt ausdrücklich aus, dass ein Gericht auf Grundlage eines Mietspiegels zu einer vollen Überzeugung von der ortsüblichen Vergleichsmiete gelangen kann, ohne weitere Beweise erheben zu müssen.Der Sachverständige darf nach Auffassung des BGH den Mietspiegel heranziehen,  die Wohnung einem Mietspiegelfeld zuordnen, Zu- und Abschläge vornehmen. Dies stellt keine unzulässige Übernahme richterlicher Aufgaben dar. Die ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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