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12.03.2026
12.03.2026
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Bietervollmacht von Vereinen in der Zwangsversteigerung: Warum Formfehler den Zuschlag kosten können

12.03.2026Vertretung des Vereins im Versteige­rungsterminEin eingetragener Verein wird grundsätzlich durch seinen Vorstand vertreten. Dieser kann entweder selbst im Termin bieten oder eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen. In beiden Fällen verlangt das Zwangsver­steigerungsrecht jedoch, dass die Vertretungsmacht im Termin sofort überprüfbar ist.Das Gesetz stellt insoweit nicht nur auf die tatsächliche Bevollmächtigung ab, sondern auch auf deren formgerechten Nachweis. Nach § 71 Abs. 2 ZVG ist ein Gebot zurückzuweisen, wenn seine Wirksamkeit von der Vertretungsmacht oder von der Zustimmung eines Dritten abhängt und diese nicht offenkundig oder nicht sofort nachgewiesen ist. Diese Vorschrift dient der Verfahrens­sicherheit: Das ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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