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21.04.2026
21.04.2026
28001 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Abbruch von Vertragsver­handlungen im Immobilienprojekt: Keine Haftung ohne besonderes Vertrauen

21.04.2026Bedeutung für die Praxis im ImmobilienbereichDie Entscheidung verdeutlicht, dass auch bei fortgeschrittenen Verhandlungen keine verlässliche rechtliche Position entsteht, solange der Vertrag nicht geschlossen ist oder besondere Vertrauensumstände hinzutreten. Gerade in der Immobilenwirtschaft kommt es häufig vor, dass bereits vor Vertragsschluss erhebliche Kosten ausgelöst werden. Die Entscheidung mahnt insoweit zu besonderer Vorsicht und klarer vertraglicher Absicherung. In der Praxis bleibt es daher regelmäßig dabei, dass jede Partei das Risiko eigener Vorleistungen bis zum endgültigen Vertragsschluss selbst trägt.Auch wenn der vorliegende Fall einen bauvertraglichen Hintergrund hat, stellen sich vergleichbare Fragestellungen regelmäßig im ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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