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02.06.2026
02.06.2026
28185 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Wenn Eigentümer Sanierungen blockieren: Schadensersatz wegen „Aussitzens“

02.06.2026Das Urteil erging noch zum alten Wohnungsei­gentumsrecht. Die zentralen Aussagen sind jedoch weiterhin übertragbar. Der Grundsatz der ordnungsmäßigen Verwaltung besteht fort. Ebenso die Treuepflicht der Eigentümer untereinander. Die Haftung wegen pflichtwidrigen Abstimmungs­verhaltens bleibt daher auch im heutigen Recht relevant. Blockieren kann also weiterhin teuer werden. ohnungseigentümer dürfen notwendige Sanierungen nicht einfach „aussitzen“. Wer trotz erkennbarer Schäden und klarer Sachlage gegen erforderliche Maßnahmen stimmt oder diese verzögert, riskiert persönliche Haftung und uU. erhebliche Schadenser­satzforderungen. Für betroffene Eigentümer bedeutet dies umgekehrt: Sie sind nicht schutzlos gestellt, sondern können ihre Rechte ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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