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12.05.2026
12.05.2026
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Mietpreisbremse: Welche „Vormiete“ zählt wirklich?

12.05.2026Die sogenannte Mietpreisbremse sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheit. Eine besonders wichtige Frage ist, welche frühere Miete ein Vermieter bei Abschluss eines neuen Mietvertrags berücksichtigen darf. Mit Urteil vom 19. August 2020 (AZ: VIII ZR 374/18) hat der Bundesgerichtshof hierzu eine bedeutsame Entscheidung getroffen. Die Mieterin hatte im Jahr 2016 eine Wohnung in Berlin angemietet. Die vereinbarte Miete lag deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundsätzlich ist dies in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – wie in Berlin – nur eingeschränkt zulässig.Der Vermieter berief sich darauf, dass bereits früher eine ähnlich hohe Miete für die Wohnung verlangt worden sei. Allerdings lag zwischen dieser früheren Wohnraummiete und ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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