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10.08.2026
10.08.2026
28092 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Mietpreisbremse: Welche „Vormiete“ zählt wirklich?

12.05.2026BGH zur Mietpreisbremse: Nach einer gewerblichen Nutzung zählt eine frühere Wohnraummiete nicht mehr als Vormiete. Das Urteil stärkt Mieterrechte und begrenzt die Möglichkeiten von Vermietern, höhere Mieten zu verlangen. Jetzt mehr erfahren.Der Beitrag Mietpreisbremse: Welche „Vormiete“ zählt wirklich? erschien zuerst auf buero.malkus - Rechtsanwalts­kanzlei in Leipzig.Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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