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26.05.2026
26.05.2026
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„Scheingeschäftsführer“ in der GmbH – Wie weit reicht der Unterlassungs­anspruch der Gesellschaft?

26.05.2026Wer in der GmbH zur Gesellschaf­terversammlung einlädt, ist keine bloße Formalie. Das OLG Saarbrücken (Urt. v. 09.05.2006 – 4 U 338/05-155) hat entschieden: Wird eine Versammlung von einem Nichtbefugten einberufen, sind die dort gefassten Beschlüsse grundsätzlich nichtig. Zugleich kann die Gesellschaft sich im Eilverfahren gegen „Scheingeschäftsführer“ mit einem Unterlassungs­anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog wehren.Der Beitrag „Scheingeschäftsführer“ in der GmbH – Wie weit reicht der Unterlassungs­anspruch der Gesellschaft? erschien zuerst auf buero.malkus - Rechtsanwalts­kanzlei in Leipzig.Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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