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10.02.2026
10.02.2026
27713 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Hehlerei nach § 259 StGB – was der subjektive Tatbestand bedeutet

10.02.2026Vorsatz: Wissen oder zumindest billigendes InkaufnehmenEine Strafbarkeit wegen Hehlerei setzt zunächst voraus, dass der Betroffene vorsätzlich handelt. Vorsatz bedeutet dabei nicht zwingend sicheres Wissen. Es genügt, dass der Betroffene es zumindest für möglich hält (‚wahrscheinlich‘) und akzeptiert, dass der Gegenstand aus einer gegen fremdes Vermögen gerichteten Straftat stammt, etwa aus einem Diebstahl oder einem Betrug.Nicht ausreichend ist hingegen bloße Fahrlässigkeit. Wer lediglich hätte misstrauisch sein müssen oder im Nachhinein erkennt, dass er besser hätte nachfragen sollen, erfüllt den Vorsatz nicht. Ebenso wenig genügt ein vages Bauchgefühl oder ein allgemeines Unbehagen. ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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