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22.12.2025
22.12.2025
27549 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

BGH: Einbruchswerkzeuge als „gefährliche Werkzeuge“ – zu weit gedacht?

22.12.2025Die Entscheidung des BGHDer BGH hob dieses Urteil auf. Er stellte klar:„Für eine solche Einordnung reicht es aus, wenn ein Gegenstand seiner objektiven Beschaffenheit nach geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, etwa bei einem Einsatz als Stichwerkzeug. […] Für § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB genügt vielmehr schon die mit dem Beisichführen verbundene latente Gefahr des Gebrauchs eines derartigen Gegenstands.“(BGH, Urteil v. 3.7.2024 – 5 StR 535/23, NStZ 2025, 161)Damit knüpft der BGH ausschließlich an die abstrakte Eignung des Werkzeugs an – unabhängig davon, ob die Täter es tatsächlich gegen Personen einsetzen wollten. ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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