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28.04.2024
28.04.2024
20894 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Annahmeverzugslohn kann ohne ernsthafte Bewerbungs­bemühungen wegfallen

09.06.2023Annahmeverzugslohn kann ohne ernsthafte Bewerbungs­bemühungen wegfallenIn einem schon etwas älteren Urteil hat das Landes­ar­beits­ge­richt Berlin‐Brandenburg  entschieden, dass der Anspruch auf Annah­me­ver­zugslohn bei unwirk­samen Kündi­gungen zwar besteht, jedoch auf 0 reduziert werden kann, wenn der Arbeit­nehmer es während einen Kündi­gungs­schutz­pro­zesses böswillig unter­lässt, sich ernsthaft um einen Zwischen­ver­dienst zu bemühen.Der Arbeit­nehmer dürfe nicht untätig bleiben, wenn sich ihm eine realis­tische Arbeits­mög­lichkeit biete. Dies könne die Abgabe von eigenen Angeboten mit einschließen. Trage der Arbeit­geber Indizien für böswil­liges Unter­lassen einer Zwischen­be­schäf­tigung vor, obliege es im Wege abgestufter ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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