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27.04.2024
27.04.2024
21657 Amtsgericht München

Reiseveranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei der Sicherheits­kontrolle am Flughafen

29.08.2023Reiseveranstalter sind Verzögerungen bei der Sicherheits­kontrolle am Flughafen nicht zuzurechnen. Das Amtsgericht München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises für eine Pauschalreise in Höhe von 1.648 Euro ab. Die Reisenden hatten nach Verzögerungen bei der Sicherheits­kontrolle das Boarding verpasst.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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