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15.09.2026
15.09.2026
28556 Amtsgericht München

Wiesn-Rauferei: Oktoberfest-Besucher muss wegen Fixierens am Boden Schmerzensgeld zahlen

15.09.2026Das Amtsgericht München sprach einem Oktoberfest-Besucher 500 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem dieser von einem physisch überlegenen Mann ein bis zwei Minuten lang am Boden fixiert worden war. Das Gericht bewertete das Niedersitzen als rechtswidrige Körperverletzung gemäß § 823 BGB ohne Notwehrrecht­fertigung. Da weitergehende Verletzungen wie ein Fingerbruch dem Beklagten nicht nachgewiesen werden konnten, blieb es bei diesem Teilbetrag.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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