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28.08.2026
28.08.2026
28501 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Unzulässige Stromsperre wegen Zahlungsrückstands bei fehlerhafter Belehrung

28.08.2026Ein Energieversorger ist trotz Zahlungsrückstands des Haushaltskunden nicht zur Versorgungs­unterbrechung berechtigt, wenn er den Kunden nicht zuvor gemäß den gesetzlichen Vorgaben informiert hat. Mit der Androhung der Versorgungs­unterbrechung ist dem Kunden mitzuteilen, dass er der Verhältnismäßigkeit der geplanten Unterbrechung entgegenstehende relevante Umstände mitteilen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass der Kunde dem Netzbetreiber bei gewichtigen Informationsmängeln keinen Zutritt zu seiner Wohnung zum Zweck der Versorgungs­unterbrechung gewähren muss.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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