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03.07.2026
03.07.2026
28292 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Grenzabstand einhaltende Bambushecke über sechs Meter muss nicht zurückgeschnitten werden

02.07.2026Das Hessische Nachbarrecht sieht grundsätzlich keine Höhenbegrenzung für eine Heckenbepflanzung vor, die die Grenzabstände wahrt. Die aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme folgende Grenze ungewöhnlich schwerer und nicht mehr hinzunehmender Beeinträchtigungen ist nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung bei dem streitgegen­ständlichen Grundstück nicht erfüllt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute verkündetem Urteil.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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