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28.09.2026
28.09.2026
28616 Amtsgericht München

Körperliche Auseinandersetzung unter Nachbarn: Abwehrschubser ist durch Notwehr gedeckt

28.09.2026Ein intensiver Schubser zur Abwehr tätlicher Angriffe ist gerechtfertigt, wenn das Opfer zuvor mehrfach vergebens zur Wahrung von Abstand aufgefordert wurde. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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