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17.01.2026
17.01.2026
26998 Verwaltungsgericht Darmstadt

Versammlung am Jahrestag der sog. „Brandnacht“ - des Luftangriffs der Alliierten - in Darmstadt darf stattfinden

10.09.2025Die unter anderem für das Versammlungsrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben, der eine Versammlung in der Nacht vom 11. auf den 12.09.2025 in Darmstadt angemeldet hatte. Das mit Verfügung der Stadt Darmstadt vom 05.09.2025 ausgesprochene Versammlungsverbot halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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