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15.07.2026
15.07.2026
28329 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Krankenversicherung muss Kosten einer Hautstraffung nach Fettabsaugung erstatten

15.07.2026Nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung können unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch die Kosten der anschließenden Hautstraffung als medizinisch notwendige Heilbehandlung ersatzfähig sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die beklagte Versicherung zur Übernahme von Kosten einer Hautstraffung verurteilt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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