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01.12.2025
01.12.2025
27452 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Arzt muss nicht über Kostenerstattung durch Privatversicherung aufklären

01.12.2025Mit der Pflicht eines Arztes, seinen Patienten über die Kosten einer geplanten Operation aufzuklären, hat sich die 2. Zivilkammer des Landgerichts in einem Berufungsverfahren befasst. Danach besteht eine solche Aufklärungspflicht nur, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltpunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Bei Privatpatienten gilt zudem der Grundsatz, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungs­schutzes und der Kostenübernahme erkundigen müssen, so die Kammer.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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