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08.10.2025
08.10.2025
27148 Hessisches Landessozialgericht

Sozialhilfeträger muss keine Prozesskosten für bereits bezahlte Räumungsklage übernehmen

06.10.2025Ein 72-jähriger Sozialhil­feempfänger kann von der Stadt Kassel nicht die Erstattung der Kosten einer Räumungsklage verlangen. Das hat der 4. Senat des Hessischen Landessozi­algerichts in Darmstadt geurteilt und damit die Entscheidung des Sozialgerichts Kassel bestätigt, das in der Vorinstanz die Klage des Sozialhil­feempfängers abgewiesen hatte.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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