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04.06.2025
04.06.2025
25950 Landgericht Berlin

Vermieter muss keine Kosten für Installation von Fensterschlössern, Stangenschloss und Überwachungskameras wegen Aufstellen eines Baugerüstes erstatten

02.06.2025Wird ein Mietshaus mit einem Baugerüst eingerüstet, muss der Vermieter nicht die Kosten für vom Wohnungsmieter installierte Fensterschlösser, Stangenschloss und Überwachungskameras erstatten. Es handelt sich dabei nicht um zwingende Aufwendungen im Sinne von § 555 a Abs. 3 BGB. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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