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16.12.2025
16.12.2025
27525 Amtsgericht München

Risikoaufklärung bei Permanent Make Up

16.12.2025Eine Kosmetikerin muss vor Vertragsabschluss über gesundheitliche Risiken einer Behandlung für permanentes Lippen Make Up aufklären. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Kundin von dem Vertrag zurücktreten und bereits gezahltes Geld zurückverlangen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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